Herr Dipl.-Ing. Univ. Denis Weisser ist seit dem Jahr 2003 vom Landesamt für Umwelt anerkannter Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft und führt entsprechende Abnahmen, auch mit Baubegleitung, durch.
Im Rahmen der Durchführung der Bauabnahme nach Artikel 69 BayWG wird nach Fertigstellung von Baumaßnahmen die einer Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung oder Planfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder nach dem Bayerischen Wassergesetz bedürfen, überprüft, ob sie entsprechend den Bescheiden ausgeführt oder welche Abweichungen von der zugelassenen Bauausführung vorgenommen worden sind.